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Freigang für Katzen nach Umzug?

Freilauf-Gefahren für Katzen in Kauf nehmen oder lieber Wohnungshaltung?

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Grundsätzlich sollte eine Freigänger-Katze am neuen Wohnort erstmal 4 bis 12 Wochen (je nach Verhalten) nur in der Wohnung gehalten werden - und zwar so lange, bis sich die Katze in der neuen Wohnung sicher und geborgen fühlt und eine Bindung  zu diesem Ort aufgebaut hat. Denn nur dann würde sie draußen bei Gefahr bzw. einem Notfall in ihr Zuhause flüchten und dort Schutz suchen.

Sollte sie jedoch schon nach wenigen Tagen "die Wände hochgehen", weil sie das ungewohnte Eingesperrtsein nicht ertragen kann, hat man keine Wahl und muß der Katze schon unmittelbar nach dem Umzug den gewohnten Freigang gewähren - über das damit verbundene Risiko sollte sich aber jeder Katzenhalter im klaren sein und schon bei der Anschaffung einer Katze sehr genau überlegen, ob er sich für eine Freigängerkatze entscheidet bzw. sie jemals nach draußen läßt und wenn ja, in welcher Form (völlig frei oder begrenzt).

Denn bei einem Umzug in eine Wohnung, die nur wenige Kilometer vom alten Revier entfernt liegt, besteht immer das Risiko, daß eine Freigänger-Katze ins alte Revier zurückläuft. Diese Sorge vieler Halter ist also durchaus berechtigt, und man sollte sogar damit rechnen, damit man im Ernstfall nicht zu sehr geschockt ist. Es wäre ein völlig artgerechtes Verhalten der Katze, das man nicht verbieten bzw. verhindern kann - außer man hat den gesamten Garten der neuen Wohnung absolut katzensicher eingezäunt, so daß der Garten quasi ein großes Freigehege darstellt. 

Hatte eine Freigängerkatze allerdings zuvor immer ein großes Erkundungs- und Streifgebiet zur freien Verfügung (Kater nutzen oft bis zu 5 km Umkreis, weibliche Tiere weniger), dann wird sie mit der Begrenztheit eines Gartens vermutlich nicht zufrieden sein und dies auch zum Ausdruck bringen. Hier muß wie bei allen Verhaltensfragen stets der Einzelfall betrachtet werden. 

Nur eines läßt sich sicher sagen: Es wäre Tierquälerei, eine freiheitsliebende und abenteuerlustige Katzenpersönlichkeit mit bisher gewohntem Freigang plötzlich nur noch in der Wohnung zu halten! Die betroffene Katze würde ihren Unmut und Frust auch schnell deutlich zeigen.

Freigang für Wohnungskatzen?

Umgekehrt kann jeder reinen Wohnungskatze problemlos Freigang angeboten werden - sofern der Halter sich dies wirklich reiflich überlegt hat in Anbetracht all der Risiken und Gefahren im Freien! (z.B. Autos, Rattengift, Hunde, Katzenfänger, Kontakt mit chemischen Substanzen und giftigen Pflanzen, rostige Nägel, Glasscherben, Revierkämpfe mit Artgenossen und Verletzungsgefahr bzw. Übertragung von Viren, Befall durch Zecken/Flöhe, die in die Wohnung getragen werden, katzenhassende Nachbarn usw.)

Wer mit dem Gedanken spielt, seine jahrelang nur drinnen lebende Katze plötzlich nach draußen zu lassen, sollte sich darüber bewußt sein, daß er seine Katze großen Gesundheitsgefahren aussetzt - zumal eine reine Wohnungskatze bei weitem nicht so abgehärtet gegen Krankheitserreger und hart im Nehmen ist wie ein Freigänger. Das Immunsystem ist viel sensibler.

Auch die oft überlebensnotwendige schnelle und richtige(!) Reaktion auf allemöglichen Umweltreize ist nicht so ausgeprägt wie bei einem erfahrenen Freigänger. Es wäre eine völlig fremde Welt draußen, in der sie erstmal ganz auf sich allein gestellt lernen müßte, sich zurechtzufinden. Jedes in Freiheit geborene Katzenbaby dagegen hat dafür die Hilfe, Anleitung und den Schutz der Mutterkatze.  

Ein weiterer wichtiger Aspekt ist, daß jede gesunde Katze irgendwann Krankheiten entwickeln kann, die eine regelmäßige, zuverlässige Medikamentengabe erforderlich machen. Wie will man das gewährleisten, wenn die Katze sich im Freien aufhält und man nie sicher sagen kann, ob/wann sie nach Hause kommt? Die pünktliche Medikation kann z.B. im Falle von Diabetes lebenswichtig sein.

Desweiteren gibt es zunehmend Katzen mit Allergien bzw. Unverträglichkeiten auf bestimmte Nahrungsmittel. Und auch manche Erkrankungen erfordern große Sorgfalt bei der Ernährung - was bei Freigängern ein Risiko darstellt, wenn sie heimlich von Nachbarn gefüttert werden oder etwas Eßbares im Müll finden. Als Halter hat man keine Kontrolle darüber, was die Katze im Freien alles aufnimmt.

  
 

 Hinzu kommt: Hat die Katze diese neue Freiheit erstmal kennengelernt und Gefallen daran gefunden (ein einziges positives Erlebnis genügt bereits!), dürfte man sie ihr nicht mehr wegnehmen! Das gilt genauso für Ausflüge an der Leine.

Die Entscheidung kann also nicht rückgängig gemacht werden, wenn einem das Wohl der Katze am Herzen liegt. Daher sollte man sich das unter Beachtung aller Konsequenzen (insbes. Leinen-Ausflüge bei Regen+Schnee!) sehr sorgfältig und vorausschauend überlegen. Ein einmal gewährtes Recht wird die Katze (ggfs. unruhig am Fenster mauzend) auch zukünftig einfordern!

Allerdings läuft es erfahrungsgemäß häufig so ab (von Ausnahmen abgesehen), daß eine reine Wohnungskatze bei geöffneter Tür sehr vorsichtig und zurückhaltend bleibt und sich alleine immer nur in Hausnähe aufhält - um bei unbekannten Reizen (z.B. eine Windboe, Regen) sofort wieder in die sichere, warme Stube flüchten zu können. Je länger sie Drinnen gelebt hat und je inniger/emotionaler die Beziehung zum Halter ist, umso mehr hat diese Katze das Bedürfnis, in der Wohnung zu bleiben.

Wenn eine Katze ein Leben in Freiheit niemals als positive Erfahrung kennengelernt hat, dann kann und wird sie es auch nicht vermissen. 

Daher mein eindringlicher Rat:

Bitte überlegen Sie sich diese folgenschwere Lebensentscheidung für einen kompletten Freilauf sehr, sehr gründlich!

Katzenhalter, die aus Überzeugung die Haltung in der Wohnung vorziehen und im Idealfall eine eingezäunte Terrasse bzw. Freigehege oder einen interessanten, abgesicherten Balkon anzubieten haben und sich viel mit ihrer Katze beschäftigen, brauchen also überhaupt kein schlechtes Gewissen zu haben oder sich einreden lassen.

Daß eine reine Wohnungskatze meist in Hausnähe bleiben wird, gilt natürlich nur dann, wenn sie in dieser Wohnung bei ihren Menschen wirklich glücklich und zufrieden ist. Es kann sich aber grundsätzlich bei jeder Katze mit der Zeit der innere Drang zu Distanz oder gar zur Flucht entwickeln: 

• wenn der Halter seine Katze seit Jahren mit Zuwendung erdrückt, ihr immer wieder seinen Willen aufzwingt und deren Persönlichkeitsentwicklung behindert, 

• wenn die Katze sich in ihren vielfältigen Bedürfnissen laufend mißachtet oder insgesamt vernachlässigt fühlt,

• wenn sehr oft aggressive Stimmung oder sonstiger Streß zwischen den Menschen oder zwischen Mensch und Katze herrscht.

 In jedem dieser Fälle kann es gut sein, daß für die Katze irgendwann das Maß des Erträglichen erreicht ist - so daß sie eine plötzlich offenstehende Tür zum Garten als rettenden Ausweg aus der belastenden Lebenssituation empfindet und sich vielleicht sogar eigenständig ein neues Zuhause sucht.

Es kommt gar nicht so selten vor, daß insbes. eine Freigängerkatze zunehmend mehr bei einem bestimmten Nachbarn auftaucht und dessen Nähe sucht oder ganz verschwindet.

Und diese Entscheidung des Tieres sollte man dann genauso akzeptieren wie man es bei einem Menschen tun würde - so schwer es auch fallen mag. Aber mit Zwangsmaßnahmen würde man nur erreichen, daß sich die Katze emotional noch mehr vom ursprünglichen Halter entfernt.

COPYRIGHT by Ramona Meißner